Rahmenprogramm 2019
it-sa insights: Schutz von Know-how und Geheimnissen in Technologieunternehmen - die wichtigsten Maßnahmen
MANAGEMENT
Das neue Geschäftsgeheimnisschutzgesetz (GeschGehG) bietet Unternehmen eine Reihe von Ansprüchen. Zu Geschäftsgeheimnissen können nahezu alle Unternehmensinformationen werden, auch wenn sie rechtlich sonst nicht schutzfähig wären. Geheimnisinhaber können vom Rechtsverletzer unter anderem Unterlassung, Schadenersatz, Auskunft, Vernichtung u. a. m. fordern, wenn dieser Geschäftsgeheimnisse unbefugt erlangt, nutzt oder offenlegt. Das gilt aber nur, soweit die Geschäftsgeheimnisse mit "angemessenen Geheimhaltungsmaßnahmen" geschützt werden. Dafür benötigen Unternehmen ein belastbares Schutzkonzept. Zudem sollten Verträge mit Mitarbeitern oder Dritten, die Zugang zu Geheimnissen haben können, geprüft und angepasst werden, so z. B. Arbeitsverträge, Freelancer-Verträge, Lizenzverträge, Kooperationsverträge, NDA etc.
--- Datum: 09.10.2019 Uhrzeit: 12:20 - 12:40 Uhr Ort: Forum 10.1
Sprecher
Karsten U. Bartels LL.M
Geschäftsführer, HK2 Comtection GmbH / Rechtsanwalt / HK2...