Elektronisches Siegel: Der digitale Stempel für Unternehmen und Behörden
eIDAS-Verordnung bringt digitalen Stempel
Das elektronische Siegel (auch „Organisationszertifikat“) ist das neue Signaturwerkzeug für juristische Personen, z.B. eine GmbH oder AG. Damit gibt es für Unternehmen und Organisationen der Privatwirtschaft, für Behörden und für Einrichtungen des Gesundheitswesens künftig einen digitalen Firmenstempel. Das E-Siegel kann immer dann eingesetzt werden, wenn keine personenbezogene Unterschrift gefordert ist, Authentizität und Integrität dennoch sichergestellt werden sollen.
Anwendungsszenarien
- Bescheide, Beglaubigungen, Urkunden, Zeugnisse usw.
- Rechnungen
- Kontoauszüge
- eVergabe-Unterlagen
- Angebote
- Geschäftskorrespondenz
- unkritische medizinische Dokumentationen
- Eingangspost
- ersetzendes Scannen
- digitale Archivierung
Manuelle und serverbasierte Siegelung
Es sind zwei Siegelszenarien zu unterscheiden:
- Die manuelle Siegelung über eine Signatursoftware am Einzelarbeitsplatz, z.B. digiSeal® office. Hierbei wird das E-Siegel entweder über eine Einzelsiegelkarte und ein dazugehöriges Lesegerät ausgelöst oder durch ein Smartphone.
- Das hochperformante automatisierte Siegeln durch einen Siegelserver, wie dem digiSeal® server. Hierfür ist eine Massensiegelkarte und ein dazugehöriges Lesegerät einzusetzen. Zudem sind durch die IT-Abteilung Zugriffsrechte im Signaturserver zu hinterlegen, so dass nur ausgewählte Mitarbeiter und Prozesse das Siegel auslösen dürfen.
Rechtlich besitzt das qualifizierte elektronische Siegel einen sehr hohen Beweiswert (Beweis der Vermutungsbasis). In einem Streitfall ist daher zunächst der Beweis des Gegenteils erforderlich (sog. Beweislastumkehr).
Weitere Informationen zum elektronischen Siegel erhalten Sie unter: http://www.secrypt.de/loesungen/elektronische-siegel/